Ein Gutachten brauchen Sie ab einer Schadenhöhe von ca. 700 €, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.
Unter einer Schadenhöhe von 700 € genügt ein von uns erstellter Kostenvoranschlag.
Bei Haftpflichtschäden trägt die Kosten die gegnerische Versicherung.
Das ist vom Schadenumfang abhängig. Generell kann von einer Bearbeitungszeit von 2-3 Werktagen ausgegangen werden.
Nein!
Sie haben die Möglichkeit fiktiv abzurechnen und sich die Schadensumme auszahlen zu lassen.
Nein!
Sie müssen keine Restwertangebote annehmen und können das Unfallfahrzeug behalten. Bei der Schadenabwicklung wird Ihnen der Restwert angerechnet.
Sie erhalten eine Ausgleichszahlung, wenn Sie während der Reparaturdauer auf einen Mietwagen verzichten.
Die Höhe ist von der Fahrzeugklasse und der Ausfallzeit abhängig. Bei einem Totalschaden entspricht die Dauer der Anschaffung des Ersatzfahrzeuges der Ausfallzeit.
Hierzu muss die Reparatur nachgewiesen werden.
Sofern Sie keine Reparaturrechnung haben, können wir Ihnen eine Reparaturbestätigung als Nachweis für die Versicherung schreiben.
Die Versicherung hat gesetzlich bis zu 6 Wochen Zeit, um den Schaden zu regulieren.
In der Regel kann von einer Bearbeitungsdauer von 1-2 Wochen ausgegangen werden.
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.