Beratungs- und Dienstleistungsservice für das Kraftfahrwesen

Gutachter und Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen Akif Özcan

Was Sie als Geschädigter nach einem Unfall beachten sollten!

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wissen nicht, was Ihnen zusteht?
In Kooperation mit Rechtsanwälten und Werkstätten helfen wir Ihnen bei der gesamten Schadenabwicklung.

Wahl des Kfz-Sachverständigen

Damit Ihre Ansprüche geltend gemacht werden können, muss der Schaden an Ihrem Fahrzeug nachgeweisen und die Schadenhöhe gegenüber der zuständigen Versicherung beziffert werden. Sie als Geschädigter dürfen hierfür einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Da die gegnerische Haftpflichtversicherung darauf bedacht ist die Kosten für sich möglichst gering zu halten, sollten Sie unbedingt von diesem Recht Gebrauch machen. Nur so erhalten Sie ein objektives Schadengutachten, das den tatsächlichen Schaden an Ihrem Fahrzeug erfasst. Überlassen Sie das Unfallgutachten im Rahmen eines sogenannten „Komplettservice“ der gegnerischen Partei, können Ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen.

Haben Sie dagegen den Unfall selbst verursacht und es greift Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung, so bestimmt in der Regel der Versicherer den Sachverständigen.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ob ein Gutachten erstellt werden sollte oder nicht, hängt von der Schadenhöhe ab. Ein Schaden bis zu einer Höhe von ca. 700 € gilt als „Bagatellschaden“ – allerdings ist eine genaue Kostengrenze gesetzlich nicht geregelt. In Anbetracht der Schadensminderungspflicht des Geschädigten wird bei derartigen Schäden die Erstellung eines Gutachtens unwirtschaftlich.

Das Problem für den Geschädigten besteht darin, dass er – als Laie – vorab nicht beurteilen kann, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Oft reicht schon eine kleine Delle mit einer Lackbeschädigung aus, um weit über der Bagatellschadengrenze zu liegen und damit die Erstellung eines Gutachtens zu rechtfertigen. Deshalb sollte in jedem Fall eine professionelle Einschätzung eines Kfz-Sachverständigen eingeholt werden.

Sollte es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handeln, können Sie Ihre Schadenersatzansprüche mit einem von uns erstellten Kostenvoranschlag geltend machen.

Sachverständigenkosten

Wir rechnen direkt mit der zuständigen Versicherung ab – Sie müssen keine Vorkasse leisten!

Die Kosten, die dem Geschädigten durch die Beauftragung eines Sachverständigen entstehen werden gesetzlich dem Gesamtschaden zugeordnet und sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung ihrerseits einen zweiten Sachverständigen beauftragt und ein Gutachten erstellen lässt. 
 

Reparieren oder auszahlen lassen?

Unabhängig davon, ob ein Gutachten erstellt oder ein Kostenvoranschlag eingeholt wird, obliegt dem Geschädigten die Entscheidung über die Abrechnungsweise.

Sie als Geschädigter haben die Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen und nach vorliegender Reparaturrechnung konkret abrechnen oder sich die Schadensumme auszahlen lassen und fiktiv abrechnen.

Wir sind für Sie da!

✔  Kompetent

Durch unsere Erfahrungen im Kraftfahrwesen und stetige Fortbildungen bieten wir breites Know-how!

✔  Flexibel

Durch Zeitnahe Vor-Ort-Besichtigungen und 24/7 Support passen wir uns Ihren Bedürfnissen an!

✔  Zuverlässig

Wir erstellen Ihr Schadengutachten und begleiten Sie durch den gesamten Regulierungsprozess bis Sie Ihr Geld erhalten!

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.