Beratungs- und Dienstleistungsservice für das Kraftfahrwesen

Gutachter und Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen Akif Özcan

Kfz - Schadengutachten

Im Schadenfall sollte die Regulierung möglichst schnell und reibungslos ablaufen. Mit unseren individuellen Kfz - Schadengutachten helfen wir Ihnen den entstandenen Schaden exakt zu beziffern. 

Die Aufgabe des Gutachtens

Laut §249 BGB ist der Schädiger dazu verpflichtet den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Ein fundiertes Schadengutachten gewährleistet genau das und bildet die Basis für die lückenlose Schadenregulierung bei der zuständigen Versicherung.

Das Gutachten dient dabei zum einen der Beweissicherung und beziffert zum anderen die Schadenhöhe. Die beweissichernde Funktion des Gutachtens ist insbesondere dann von entscheidender Bedeutung, wenn es Streitigkeiten über Vorschäden oder den Schadenhergang und damit bei der Klärung von Schuld und Teilschuld gibt. Zudem kann durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern im Falle einer Veräußerung einem potenziellen Käufer der Schadenumfang exakt belegt werden.

Das Gutachten im Überblick

Reparaturkosten

Merkantile Wertminderung

Wiederbeschaffungswert

Restwert

Nutzungsausfallentschädigung

Was beinhaltet das Schadengutachten?

Das Gutachten enthält sämtliche Daten, die für die Schadenregulierung von Bedeutung sind. Für den Geschädigten ist maßgeblich, dass er in voller Höhe entschädigt und sein wirtschaftlicher Zustand wiederhergestellt wird. Doch welche Ansprüche können mit Hilfe des Gutachtens geltend gemacht werden?

Neben den Reparaturkosten und der Lichtbilder des Fahrzeuges bzw. der Beschädigungen enthält das Schadengutachten zudem die sogenannte merkantile Wertminderung. Diese beziffert den Wertverlust des Fahrzeuges, der auch nach einer fachgerechten Reparatur verbleiben würde. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer eventuellen Reparatur wird ferner der Fahrzeugwert vor sowie nach dem Unfall ermittelt. Außerdem haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug und falls Sie darauf verzichten, haben Sie Anspruch auf eine entsprechende Nutzungsausfallentschädigung – auch bei fiktiver Abrechnung. Der Nutzungsausfall wird dabei im Falle eines Reparaturschadens für die Dauer der Instandsetzung und im Totalschadenfall für die Dauer der Ersatzfahrzeugbeschaffung bestimmt.

Bei Haftpflichtschäden können daneben weitere Ansprüche entstehen, die ebenfalls geltend gemacht werden können. Dazu gehören unter anderem Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Bergungskosten sowie An- und Abmeldegebühren.

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