Beratungs- und Dienstleistungsservice für das Kraftfahrwesen

Gutachter und Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen Akif Özcan

Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung übernimmt sämtliche Schäden Dritter. Dazu zählen Sach- und Vermögensschäden sowie alle Personenschäden. Inbegriffen sind auch die Kosten für das Schadengutachten, da diese gesetzlich dem Gesamtschaden zugeordnet werden. Die Deckung für Personenschäden umfasst Schmerzensgeldansprüche, Heilungskosten sowie Rentenzahlungen – sofern der Schaden ursächlich für eine Invalidität sollte.

Wichtig zu wissen ist, dass alle Fahrzeug-Haftpflichtversicherungen eine sogenannte Regulierungsvollmacht haben, sodass der Geschädigte die gegnerische Haftpflichtversicherung direkt in Anspruch zu nehmen kann.

Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht mitversichert, dafür ist die Kaskoversicherung zuständig. Die Kaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung und muss zusätzlich zur Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges abgeschlossen werden. 

Unfall ohne TÜV

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die Schäden von Dritten, auch bei einem Unfall mit abgelaufenem TÜV. Die Kaskoversicherung wird aber sehr wahrscheinlich einen Gutachter zu Rate ziehen. Dieser könnte beweisen, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht in einem technisch einwandfreien Zustand war. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, kann der Versicherte in Regress genommen werden. Das bedeutet: Es kann sein, dass der Fahrer ein Teil der Schadenssumme, seines eigenen Schadens an den Versicherer zurückzahlen muss.

Unfall mit abgefahrenen Reifen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den entstandenen Schaden des Dritten. Ob die Kaskoversicherung die Kosten bei einem Unfall übernimmt ist von der Unfallursache abhängig. Wird beispielsweise ein Zusammenstoß durch einen Vorfahrtfehler verursacht, spielt der Zustand deiner Reifen in der Regel keine Rolle. Oft ist die tatsächliche Unfallursache aber nicht ganz klar. Ein Gutachter muss dann überprüfen, ob die mangelnde Profiltiefe der Reifen für den Unfall verantwortlich war. Sind die Reifen der Grund für einen Unfall, darf die Kaskoversicherung die Leistungen kürzen.

Unfall mit Sommerreifen im Winter

Für Schäden am Unfallopfer zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung immer. Auch im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen bei Eis und Schnee auf der Fahrbahn. Bei den Kaskoversicherungen ist das anders: Der Versicherer kann die Zahlungen kürzen, wenn der Unfall durch die richtige Bereifung hätte verhindert werden können. Die Winterreifenpflicht hängt allerdings von den Straßenverhältnissen ab. Bevor die Versicherung die Leistungen kürzen kann, muss erst grobe Fahrlässigkeit nachweisen werden.

Baum fällt auf ein Auto

Grundsätzlich gilt: Steht ein Baum auf einem Privatgrundstück, ist immer der Besitzer dafür verantwortlich. Fällt aber ein gesunder Baum bei einem starken Sturm um, spricht man von höherer Gewalt. Das bedeutet, dass auch der Besitzer des Grundstücks in dem Fall nichts für den Schaden kann und auch nicht zahlen muss. In diesem Fall würde eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zahlen.

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