Beratungs- und Dienstleistungsservice für das Kraftfahrwesen

Gutachter und Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen Akif Özcan

Wann gibt es Schmerzensgeld?

Wer bei einem unverschuldeten Unfall verletzt wurde oder aufgrund des Unfalls unter gesundheitlichen Schäden leidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Damit wird der sogenannte immaterielle Schaden nach § 253 BGB ausgeglichen.

Für den Betroffenen ist es wichtig, umgehend einen Arzt aufzusuchen und den Schaden dokumentieren zu lassen. Die Ansprüche sind beim Unfallverursacher bzw. seiner Kfz-Haftpflichtversicherung einzufordern. Da die Zahlung in der Regel nicht anstandslos erfolgt und die Haftpflichtversicherer versuchen, den Schaden so kostengünstig wie möglich zu regulieren, ist es ratsam einen auf das Verkehrs- und Schadensrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten. Die Kosten des Anwaltes werden ebenfalls von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.

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