Beratungs- und Dienstleistungsservice für das Kraftfahrwesen

Gutachter und Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen Akif Özcan

Totalschaden

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem technischen und dem wirtschaftlichen Totalschaden. Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug aufgrund der erheblichen Beschädigung aus fachlicher Sicht nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Beim wirtschaftlichen Totalschaden sind folgende 3 Fälle zu unterscheiden:

  • Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt bereits vor, wenn die Reparaturkosten zuzüglich der merkantilen Wertminderung den Wiederbeschaffungsaufwand - d.h. den Fahrzeugwert unmittelbar vor dem Unfall abzüglich des Restwertes - übersteigen.
  • Sollten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, liegt der klassische Totalschaden vor.
  • Schließlich wird der Fall betrachtet, bei dem die Schadensumme 130% des Wiederbeschaffungswertes erreicht. In diesen Fällen ist eine Reparatur ausgeschlossen und das sogenannte „Integritätsinteresse“ des Geschädigten nichtig.

Eine Reparatur im wirtschaftlichen Totalschadenfall wird bis zu einer Schadenhöhe von maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes gewährt – unter den Voraussetzungen einer vollständigen Reparatur gemäß Gutachten und einer Weiternutzung des Fahrzeuges von mindestens 6 Monaten.  

Gut zu wissen!

Wann ist von einem Unfallwagen die Rede?

Ob Fahrzeug als Unfallwagen eingestuft wird, ist prinzipiell von Art und Umfang der Instandsetzung abhängig. Bei leichten Parkschäden lässt sich das Fahrzeug oft mit überschaubaren Mitteln und ohne den Austausch von Teilen wieder instand setzen. Hierdurch wird das Auto nicht zum Unfallfahrzeug. Definitiv von einem Unfallauto ist hingegen die Rede, wenn infolge des Unfalls Teile ausgetauscht werden oder das Auto großflächig lackiert wird.

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