Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem technischen und dem wirtschaftlichen Totalschaden. Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug aufgrund der erheblichen Beschädigung aus fachlicher Sicht nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Beim wirtschaftlichen Totalschaden sind folgende 3 Fälle zu unterscheiden:
Eine Reparatur im wirtschaftlichen Totalschadenfall wird bis zu einer Schadenhöhe von maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes gewährt – unter den Voraussetzungen einer vollständigen Reparatur gemäß Gutachten und einer Weiternutzung des Fahrzeuges von mindestens 6 Monaten.
Ob Fahrzeug als Unfallwagen eingestuft wird, ist prinzipiell von Art und Umfang der Instandsetzung abhängig. Bei leichten Parkschäden lässt sich das Fahrzeug oft mit überschaubaren Mitteln und ohne den Austausch von Teilen wieder instand setzen. Hierdurch wird das Auto nicht zum Unfallfahrzeug. Definitiv von einem Unfallauto ist hingegen die Rede, wenn infolge des Unfalls Teile ausgetauscht werden oder das Auto großflächig lackiert wird.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.