Beratungs- und Dienstleistungsservice für das Kraftfahrwesen

Gutachter und Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen Akif Özcan

Was ist bei einem Unfall zu tun?

1. Unfallstelle absichern

Autofahrer sind gesetzlich dazu verpflichtet die Unfallstelle abzusichern. Wie die Unfallstelle abgesichert wird, ist vom Unfallort abhängig.

Zuerst wird die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Warnweste angezogen. Dann wird das Warndreieck aufgestellt. In der Stadt oder auf Landstraßen musst das Warndreieck mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle aufstellt werden. An unübersichtlichen Unfallstellen musst das Warndreieck vor einem Sichthindernis aufgestellt werden. Auf der Autobahn sollte man sich stets hinter der Leitplanke aufhalten. Hier wird das Warndreieck mindestens 200 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt. An den Seitenpfosten kann die Strecke abgemessen werden. Vier Pfosten entsprechen auf der Autobahn 200 Metern.

Erst nachdem die Unfallstelle abgesichert ist, darfst du verletzten Personen helfen. Sonst bringt man sich und andere Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr.

2. Erste Hilfe leisten

Falls es verletze Personen gibt wird zuerst das Bewusstsein überprüft. Ist die Person bei Bewusstsein muss ihr angemessen geholfen und ggf. der Notarzt gerufen werden. Ist die Person nicht bei Bewusstsein, musst die Atmung überprüft werden. Ist die Atmung normal wird die verletzte Person in die stabile Seitenlage gebracht und der Rettungsdienst gerufen. Wenn die Person nicht oder nicht normal atmet, muss der Rettungsdienst angerufen und Wiederbelebungsmaßnahmen einleitet werden. Es muss eine Herzdruckmassage (30 Mal fest auf die Brust der Person drücken) und eine Mund-zu-Mund-Beatmung im Wechsel – solange bis der Rettungsdienst eingetroffen ist – durchgeführt werden.

3. Polizei und Rettungsdienst benachrichtigen

In Notsituationen musst sofort der Rettungsdienst benachrichtigt werden, um verletzte Personen medizinisch versorgen zu lassen. Ein Unfall ist dann eine Notsituation, wenn es Verletzte gibt. Unter der Notrufnummer 112 erreicht man den Rettungsdienst.

Bei einem hohen Sachschaden musst die Polizei benachrichtigt werden. Unter der Notrufnummer 110 erreichst man die nächste Polizeidienststelle. Auf der Autobahn kann man an den Notrufsäulen Hilfe rufen.

4. Beweissicherung

Nach einem Verkehrsunfall sollten Beweisfotos gemacht machen – sowohl Übersichtsaufnahmen vom Unfallort als auch Detailfotos von den einzelnen Schäden. Falls vorhanden, sollten auch Bremsspuren dokumentiert werden. Bei klaren Unfällen reicht meist die Unfallmitteilung der Polizei aus, damit die Versicherung den Schaden bezahlt.

5. Fahrbahn räumen

Sobald vor Ort alles geklärt ist, kann die Unfallstelle geräumt werden – einschließlich abgebrochener Fahrzeugteile etc. Bei kleineren Schäden sollte die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden. Bei größeren Schäden sollten keine Spuren beseitigt und die Fahrzeuge so stehen gelassen werden bis der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde.

Wenn der Fahrzeughalter nicht vor Ort ist

Wenn der Fahrzeughalter nicht ausfindig gemacht werden kann, musst man 30 Minuten auf den Halter warten. Erscheint er dann immer noch nicht, ist man gesetzlich dazu verpflichtet, den Unfall bei der Polizei zu melden. Die Polizei nimmt dann die Personalien auf und verständigt den Besitzer des Autos. 

Wichtig zu wissen: Auch bei einem Bagatellschaden ist es Fahrerflucht, wenn man die Unfallstelle einfach verlässt.

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